Freitag, 16. Oktober 2009
Die Packhilfe in einem Supermarkt war als geringfügig Beschäftige (400,00 - Euro Job) mit einem Stundenlohn von 5,00 Euro beschäftigt worden. Als sie die Sittenwidrigkeit des zu geringen Stundenlohns gegenüber dem Arbeigeber geltend machte wurde sie gekündigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis in einem Vorprozess vergleichsweise beendet wurde verlangte die Packhilfe den Differenzbetrag der gezahlten 5,00 Euro zu den tarifvertraglich festgesetzten (bis zu) 9,70 Euro.
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Donnerstag, 27. August 2009
Der Arbeitgeber beschäftigt 300 Mitarbeiter und erhöhte den Arbeitslohn um 2,5 Prozent. Ausgenommen waren 14 Mitarbeiter, die sich drei Jahre vorher nicht auf arbeitsvertragliche Verschlechterungen eingelassen hatten. Die anderen Mitarbeiter hatten zuvor akzeptiert, dass der Urlaubsanspruch von 30 auf 25 Tage gekürzt wurde und das Urlaubsgeld um 50 % gekürzt wurde.
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Mittwoch, 26. August 2009
Wenn ein Arbeitnehmer rückständigen Arbeitslohn gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagt stellt sich regelmässig die Frage, ob der Arbeitnehmer nur Verzugszinsen von dem Nettolohn verlagen kann, der an ihn auszuzahlen ist, oder ob er Verzugszinsen für den geamten Bruttolohn verlangen kann, also auch für den Teil des Lohnes den der Arbeitgeber an die Sozialversicherungen und das Finanzamt abführen muss.
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