Freitag, 28. August 2009
Die Arbeitgeberin hatte dem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Der Arbeitnehmer verlangte zweimal Korrekturen zu seinen Gunsten und bewarb sich bei einem anderen Arbeitgeber. Dieser verlangte das Endzeugnis. Weil der Arbeitnehmer dieses nicht vorlegen konnte sagte der mögliche neue Arbeitgeber ab.
"Schadensersatz für verspätetes Arbeitszeugnis nur nach vorheriger Mahnung des Arbeitnehmers" vollständig lesen