Führerscheinrecht

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Recht§anwalt Thomas Kloeters

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Sonntag, 22. März 2015

Durchgefallen - Führerscheinprüfung (Fahrerlaubnisprüfung) kann ohne Idiotentest unbegrenzt wiederholt werden

Geschrieben von Thomas Kloeters in Führerscheinrecht um 07:33

Die theoretische und praktische
Fahrerlaubnisprüfung kann unbegrenzt wiederholt werden, das ergibt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist lediglich eine Wartefrist von 14 Tagen einzuhalten. Die theoretische Prüfung bleibt aber nur 1 Jahr gültig. Schafft man die praktische Prüfung in dieser Zeit nicht, muss auch die theoretische Prüfung wiederholt werden.



Keine 3-monatige Wartefrist

Die ehemals vorhandenen Regelung, dass bei Nichtbestehen der Prüfung auch nach jeweils zweimaliger Wiederholung der Bewerber die Prüfung erst nach Ablauf von 3 Monaten wiederholen darf gibt es nicht mehr.

Kein Idiotentest (MPU)

Nach 3-maligem Nichtbestehen muss der Bewerber auch nicht zum Idiotentest (MPU). Nur wenn der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen feststellen, die bei ihnen Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, müssen sie dies der Straßenverkehrsbehörde mitteilen, § 18 Absatz 3 FeV. Diese kann dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

(Stand: 22.03.2015)

Samstag, 3. September 2011

Alte Fahrerlaubnis Klasse 3: Keine Besitzstandswahrung CE 79 nach freiwilliger Rückgabe oder Entzug

Geschrieben von Thomas Kloeters in Führerscheinrecht um 00:13









Nach einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 entfällt deren Bestandsschutz. Bei Neuerteilung von Fahrerlaubnissen ist grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen. Dieser Grundsatz wird nur durchbrochen, wenn der Gesetzgeber dies in Form einer Vergünstigung ausdrücklich geregelt hat. Dies ist hinsichtlich des Berechtigungsmerkmals CE 79 nicht der Fall. Daher ist bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 das Berechtigungsmerkmal CE 79 in diesen Fällen nicht zu erteilen.

- Bundesverwaltungsgericht vom 24.09.2002 - 3 C 18.2 -




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