Reiserecht: Nur ein Zehntel Erstattung bei Ausfall eines Reisetages

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Recht§anwalt Thomas Kloeters

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Dienstag, 18. August 2009

Reiserecht: Nur ein Zehntel Erstattung bei Ausfall eines Reisetages

Geschrieben von Thomas Kloeters in Reiserecht um 11:00







Bei einer Rundreise mit 10 wesentlichen Programmpunkten war ein Programmpunkt ausgefallen. Der Reisende verlangte einen wesentlichen Betrag seines Reisepreises mit der Begründung zurück, gerade der ausgefallenen Punkt sei für seine Reiseentscheidung massgeblich gewesen.

Das sah das Amtsgericht in Frankfurt am Main rechnerisch anders. Wenn von 10 Programmpunkten einer ausfällt gibt es auch nur ein Zehntel des Reisepreises erstattet, weil der besondere Wunsch des Reisenden im Hinblick auf gerade den Programmpunkt nicht vereinbart und damit nicht zum Vertragsinhalt zwischen ihm und dem Veranstalter geworden war. Die bei Vertragsschluss geheim gebliebenen Interessen des Reisenden aber verpflichten den Reiseveranstalter nicht über das allgemeine Maß hinaus.

- AG Frankfurt/Main, Az. 32 C 308/01-18 -
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