ausdrücklich auch das Züchtigungsrecht von Eltern gegenüber ihren Kindern abgeschafft. § 1631 Absatz 2 des Bürgerichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt ausdrücklich: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Damit sind körperlichen Einwirkungen auf ein Kind als Körperverletzung strafbar.
Hierunter fällt insbesondere auch die Ohrfeige, auch dann wenn sie nur leicht ausgeführt wird. Unter Erwachsenen ist es nämlich unstreitig, dass eine Ohrfeige als beleidigende und besonders entwürdigende Handlung betrachtet wird, auch wenn sich nicht verletzt und nicht schmerzhaft ausgeführt wird. Warum das bei Kindern anders sein sollte ist nicht ersichtlich.
Ohrfeigen, ebenso wie das "Schütteln" oder das in den "Schwitzkasten" nehmen sind sogar besonders gefährliche Handlungen, die sofort zum Tode führen könne, ohne das der Handelnde hierauf Einfluss hätte. Das beschreibt der Journalist Manfred Karremann, der sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hat anschaulich im
stern.de-Interview.
Nachdem in Deutschland Körperstrafen auch gegenüber Kindern seit dem Jahre 2000 unter Strafandrohung gesetzlich verboten sind, erschrecken die von der Landesregierung NRW am 11.05.2009 veröffentlichten Ergebnisse des sogenannten Kinderbarometers, wonach in Nordrhein-Westfalen 20% der Kinder im Alter zwischen 9 Jahren und 14 Jahren gelegentlich zur Strafe geschlagen werden. Wie oben dargelegt machen sich diese Eltern strafbar.
Vater zu 5 Monaten Freiheitsstrafe wegen ziehen an den Ohren verurteilt, RP Online, Regionales, Düsseldorf vom 27.02.2013.