Mittwoch, 20. Mai 2009
Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgeld auch dann nicht verfällt wenn, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft krank ist und den Urlaub gar nicht nehmen kann. Damit führt das BAG seine Rechtsprechung
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Samstag, 25. April 2009
Nach der bisherigen Rechtslage musste der Urlaub grundsätzlich innerhalb des Jahres genommen werden. In Ausnahmefällen konnte er bis Ende März auf das Folgejahr übetragen werden. Das war so im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Konnte der Urlaub nicht genommen werden ist er nach der bisherigen Rechtslage verfallen,
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