Das Amtsgericht Spandau hatte die beklagte Nachbarin verurteilt an den klagenden Wohnungseigentümer 1000 Euro Schadenersatz zu bezahlen, weil die durch die Nachbarin herbeigerufene Feuerwehr eine unnötige Wohnungsöffnung vorgenommen hatte und hierbei die Türe beschädigt hatte.
Der Mieter muss im Streitfalle vor Gericht beweisen, dass er eine Mietkaution für das Mietverhältnis tatsächlich auch bezahlt hat. Alleine die Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter zur Zahlung einer Mietkaution verpflichtet ist beweist nicht, dass die Kaution auch tatsächlich bezahlt worden ist.
Der Vermieter hatte in einem vor 2004 abgeschlossenen Mietvertrag die Aussenfläche (Terasse/Balkon) zur Hälfte als Wohnfläche angegeben. Die Mieterin kürzte die Miete, weil sie der Ansicht war die Aussenflächen dürften maximal nur mit 1/4 zum Wohnraum gezählt werden und nicht mit 1/2 der vorhandenen Nutzfläche.