Freitag, 27. November 2009
Der Solidaritätszuschlag, der im Jahre 1991 zur Finanzierung des Aufbaues in Ostdeutschland im Rahmen des Solidarpaktes eingeführt wurde, war eigentlich nur für ein Jahr bestimmt. Seit 1995 aber wird er wieder durchgehend erhoben und zwar sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland. Im Jahre 2009 beträgt seine Höhe 5,5 % der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt 2009 etwa 12 Milliarden Euro.
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