Zunächst bat der Kläger den Nachbarn mehrfach die Garage nicht zuzuparken. Dann forderte er den Nachbarn auf eine schriftliche Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nachdem alles erfolglos blieb verklagte er den Nachbarn (zivilrechtlich) auf Unterlassen vor dem Amtsgericht.
Das Amtsgericht gab dem Kläger Recht. Das Abstellen eines fremden Fahrzeuges vor der Garage des Kläger stelle eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, weil der Kläger seine Garage nicht ungehindert nutzen könne. Diese Beeinträchtigung sei auch nicht unerheblich, weil nicht lediglich ein kurzzeitiges Anhalten eines fremden Fahrzeuges etwa nur zum Ein- oder Aussteigen vorliege.
Das Amtsgericht sah auch eine Wiederholungsgefahr, weil der Nachbar den Verstoss mehfach begangen hatte und sich geweigert hatte die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Nachbar müsse sein Fahrzeug woanders abstellen.
- Amtsgericht München vom 22.12.2009, 241 C 7703/09 -
Anmerkung zur bussgeldrechtlichen Situation:
Eigene Garage ohne abgesenkten Bordstein
Das Verbot, vor Grundstückseinfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und denjenigen, dem der Zufahrtsberechtigte das Parken gestattet. Der Berechtigte ist vor seiner eigenen Grundstückszufahrt nicht an eine zeitliche Begrenzung gebunden. Ebenso braucht er keine Parkscheibe oder einen Parkschein. Kurzparkzonen gelten nicht für den unmittelbaren Bereich der Grundstückszufahrt die von parkenden Fahrzeugen freizulassen sind und dem Berechtigten zum Parken unbeschränkt offenstehen, (OLG Frankfurt NStZ 1984, 545; BayObLG, DAR 1992, 270).
Eigene Garage mit abgesenktem Bordstein
Schwieriger wird es bei einem abgesenkten Bordstein, weil dort das Parken grundsätzlich nicht erlaubt ist, § 13 Absatz 3 Nr. 9 StVO. Bei einem abgesenkten Bordstein vor einer Einfahrt gibt es keine einhellige Meinung, ob das Parken entsprechend § 12 StVO verboten ist, oder ob der abgesenkte Bordstein nur der Nutzung der eigenen Einfahrt dient und der Schutzzweck des Parkverbots gemäss § 12 StVO hier nicht zur Anwendung kommt. Ein Grundsatzurteil müsste diese Rechtsfrage klären.